Urheberrechtsverletzung prüfen

MoSh

MoSh

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Bassix
ß13.045
Hey Leute, wir haben einen neuen Song fertig, nur leider
hat sich herausgestellt das zwei Riffs von den Tönen und der Tonfolge
ziemlich identisch mit einem Song von einem Filmsoundtrack sind [;-)]

Der Song ist aber trotzdem so geil geworden das wir ungerne darauf
verzichten möchten.
Wohin muss ich mich wenden um prüfen zu lassen ob eine Urheberrechtsverletzung stattfindet oder ob wir den Song quasi als
"Hommage" oder so verwenden können ?
 
Ich glaub das ist relativ egal, Solange nicht das ganze Arrangement der Teile genau wie in dem Filmsoundtrack ist. Stell dir vor es wäre ein Bluesriff in A...
 
Naja, ist schon ähnlich. Ich würde jetzt einfach mal bei der GEMA anrufen und fragen wie die Rechtslage ist.
 
der Gema ist das erstmal wurscht.Es kommt wirklich darauf an, ob eine sogenannte "eigene Schöpfungshöhe" erreicht wird. Das ist zum Beispiel auch dann der Fall, wenn lediglich die Melodie gleich ist, aber z.B. bei den begleitenden Stimmen unterschiede bestehen. Außerdem muss das Original erstmal selbst schutzfähig sein, das heißt seinerseits wiederum einen gewissen Grad an Kreativleistung aufweisen. Allein anhand deiner bisherigen Beschreibung wird keiner abschließend was dazu sagen können. Man müsste sich das wirklich anhören oder aber die Noten vergleichen...
 
Ok, ich habs nun doch mal hochgeladen. Einmal den Track aus dem entsprechenden Soundtrack und
einmal unsere Version des "Main Title". Desweiteren haben wir noch Riffs aus der Basismelodie nen Ganzton höher
(02:31) und dem Teil ab 04:08 gemacht

[URL]http://www.daemonolatria.de/upload/problematik.zip[/url]

Leider nur das erste Riff, der Rest ähnlich mit geschredderten Klampfen und Double Bass, Gesang komm auch noch drüber.
 
klingt schon ähnlich aber:

1. wo kein kläger, da keine verhandlung.
2. kommt es zu einem prozess, hat der schöpfer (wenn es denn als kopie behandelt wird vor gericht) nur anrecht auf die gewinne im prozentualen anteil an dem gesamstproduckt.
3. die tonleiter hat nur 8 töne, es gibt in der gesamten geschichte der musik wohl keine kombination, die noch nicht gespielt wurde :-)

ist es ein nummer 1 hit, der euch 1.000.000€ beschehrt, sinds im übersten fall ca. ein paar tausender, also zu verschmerzen.

ich denke, dass bei der auflage, die ihr plant und verkaufen werdet euch darum keinen kopf machen müsst. in bereichen des hiphop wird wesentlich mehr geklaut, und das juckt so gut wie niemanden.
 
Zitat:Original erstellt von: lenni


ist es ein nummer 1 hit, der euch 1.000.000€ beschehrt, sinds im übersten fall ca. ein paar tausender, also zu verschmerzen.

Na da frag doch mal The Verve...
Bittersweet Symphony, wer kennt es nicht...die mussten deswegen, soweit ich weiß, die kompletten Einnahmen(!!!!) durch das Album an die Rolling Stones (Arschlöcher) abgeben, weil das Streichermotiv geklaut ist...
 
Das Beispiel ist schon dewegen schief, weil bei mosh wohl kaum amerikanisches Recht eine Rolle spielen dürfte. Außerdem ist es ein Extremfall.

So hab mal reingehört. Was ihr da macht ist doch allenfalls ein "Zitat" der Melodie und keinesfalls eine Kopie. ihr spielt es mit völlig anderer Instrumentierung. Ich sehe da kein Problem. Oder kommt beim Original auch ein Teil mit Metalgitarren und Doublebass?
 
Zuletzt bearbeitet:

Ich würd auch sagen, dass eure Version weit genug vom Filmsoundtrack entfernt ist, dass ihr im Trockenen seid. Aber ich bin natürlich auch kein klagewütiger Anwalt.
Dumm ist natürlich, dass du diesen Thread eröffnet hast - wenn es wirklich zu einem Prozess kommen sollte, kann die Gegenpartei beweisen, dass ihr die Ähnlichkeit selbst schon bemerkt habt.

 

Klar kannst du darauf hoffen, dass es nicht bemerkt wird, darauf würde ich mich aber niemals stützen! Sicher dich einfach ab. Hier die Hp von meinem Musikalwalt, der kann dir das sagen und ist sehr nett. Dann hast du Sicherheit.

http://www.buw-law.de/
 

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