Cities Meldepflicht

Sehe ich das richtig: Um Instrumente, für die ich eine Kaufbescheinigung habe, brauche ich mich nicht weiter zu kümmern. Bei der uralten Gitarre, zu der es keine Rechnung mehr gibt, könnte es aber Ärger geben, sollte ich die jemals verkaufen wollen. Was meint ihr?
 
Bei uns in Südhessen ist das Regierungspräsidium Darmstadt zuständig. Der zuständige Bearbeiter hat folgende Vorgehensweise vorgeschlagen. Email an ihn persönlich (wer den Namen möchte kann mir eine PN schicken) mit Hinweis darauf, dass es sich um "Anerkennung Altbestände geschützter Hölzer" mit dem Zusatz "Palisander dalbergia SPP" handelt. Weiterhin sind die betroffenen Instrumente mit Beschreibung und Seriennummer aufzuführen. Das RP verschickt dann eine entsprechende Bescheinigung, dass sich die Instrumente vor dem 01.01.2017 im Besitz befanden. Wichtig wäre natürlich der Versand der Email vor dem 31.12.2016.

Mit dem (Herr Bernhardt?) habe ich eben auch telefoniert. Hat sehr kompetent geantwortet, obwohl das für die Behörden auch alles sehr kurzfritig kam).
Bei Instrumenten ohne Seriennummer (Selbst- und Umbauten etc.) sollte noch ein Foto hinzugefügt werden...

Und noch ein kleinkarierter Nachtrag: die neue Regelung gilt erst ab dem 2. Januar. Eine Mail ist also noch am Neujahrstag möglich, sofern der Kater es zulässt...

Ich war heute bei einer Kollegin des Dez. V 51 beim RP DA, als zufällig gerade auch ein Kontrabassist wg. seinem Bass persönlich vorsprach; Kollege Bernhardt befindet sich derzeit bis zum 09.01. im Urlaub und "zwischen den Jahren" sei auch kein kompetenter Ansprechpartner im Büro.......
Habe daher - wie hier bereits empfohlen wurde - eine Email an seine Email-Adresse mit Fotos der betreffenden Bässe nebst Beschreibung (Hersteller, Modell, Bj., Serien-Nr.) gesendet und um Rückbestätigung gebeten...... Hoffentlich ist dies ausreichend.
 
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Also ich bin jetzt ziemlich verwirrt. Gestern habe ich folgende Mail vom Landratsamt Günzburg bekommen:

wie ich Ihren Zeilen entnehme, sind Sie kein gewerbsmäßiger Händler von Musikinstrumenten. Ist das richtig?

Dalbergia spp. ist ab 02.01.2017 im WA in Anhang II gelistet, d.h. besonders geschützt. Die Umsetzung in EU-Recht soll Ende Januar/Anfang Februar 2017 erfolgen.
Wir haben seit letzter Woche vom Bundesamt für Naturschutz die Information erhalten, dass Firmen ihre Altbestände registrieren lassen sollen.
Dies gestaltet sich zeitlich wegen des Weihnachtsgeschäfts für manche Händler /Musikinstrumentebauer sehr schwierig.
Für Musiker sollen zum Mitführen ihrer Instrumente Ausnahmen kommen, deren Inhalt uns Vollzugsbehörden bisher nicht bekannt ist.

Meine Empfehlung für Sie:
Kaufen Sie ab 02.01.2017 nur Instrumente, für die der Verkäufer mit Unterschrift bestätigt, dass es sich um Vorerwerb handelt.
Idealerweise ist ein Kaufbeleg vorhanden. Für Käufe aus Nicht-EU-Ländern muss ab 01.02.2017 eine Einfuhrnummer für das betreffende Instrument vorhanden sein (Kopie geben lassen).
Für den Verkauf Ihrer lagernden Instrumente müssten Sie mit Unterschrift bestätigen, dass das bestreffende Instrument Vorerwerb ist.
Wir haben keine Anweisung, dass private Besitzer von Musikinstrumenten diese bei uns vor dem 01.01.2017 registrieren lassen.
Sie können dies aber gerne tun, um auf der sicheren Seite zu sein.


Ich werde da nun wohl mal anrufen und nochmal nachfragen. Das Blöde ist ja schlichtweg, dass "nachbessern" nach dem 2.1. nicht mehr möglich ist.
 
Info's zum EN-Kreis:
Hab da gerade angerufen. Die Dame, die das bearbeitet ist z.Z. im Urlaub, aber es reicht eine EMail mit den Daten der Bässe zu schicken (Am besten mit Fotos.), um die Frist nicht zu versäumen.
 
he ich das richtig: Um Instrumente, für die ich eine Kaufbescheinigung habe, brauche ich mich nicht weiter zu kümmern.
Dabei bin ich vorsichtig. Weil die Kaufbelege ( gerade die alten) recht unspezifisch ausgestellt sein können.
Also ohne genaue Typ-Angabe oder Seriennummer. Ich kann mir vorstellen das das als Beleg nicht ausreicht, wenn man einen kleinen "Zettel" hat, auf dem steht "ein Bass gekauft bei Musik Müllermeierschulze. Betrag 150DM dankend erhalten"
Ich mach mir besser jetzt nochmal schnell die Mühe und sende eine Liste ( die von G&B) dahin. Fotos dabei und fertig.
 
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In Schleswig-Holstein sieht man es locker ;-)
 
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ich hab gleich mehrere instrumente ohne seriennummer und ohne quittung :-(.
auch wenn der herr albrecht aus schleswig-holstein das für unwahrscheinlich hält.
 
Ohne Serialnummer habe ich nur meinen Parts Preci und der bleibt.
Aber ich kann mir nicht vorstellen das die Behörden im großen Stil den Gebrauchtmarkt durchforsten. Zumindest nicht in den nächsten Jahren. Es geht eher um die Lieferkette der Händler und Hersteller.
 

Ich kann jetzt vom nörlichen Niederrhein (Kreis Kleve) berichten. Die zuständige Sachbearbeiterin sieht das relativ entspannt.

Für den privaten Besitz reicht es aus, wenn der artenschutzrechtliche Vorbesitz durch Rechnungen oder Quittungen bzw durch Seriennummern nachgewiesen werden kann.

Eine "Bestandsanzeige" für den privaten Besitz von Musikinstrumenten bei den Landesbehörden ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.

Eine "Vorerwerbsbescheinigung" existiert in den gesetzlichen artenschutzrechtlichen Vorschriften nicht.

Ein PRIVATER Verkauf ist kein Problem, da der Vorbesitz ggf auch durch Recherche der Seriennummer im Internet nachgewiesen werden kann. Das gilt für Deutschland.

Für den GEWERBLICHEN Verkauf und für Reisen außerhalb der EU gelten zusätzliche Bestimmungen.
 
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Ich bin ja schon sehr erstaunt in welchem Umfang ihr hier alle möglichen Daten ohne wirkliche Veranlassung an die Verwaltung gebt....
..... ich will mir einfach keine unnötigen Schwierigkeiten einhandeln, wenn ich künftig "aus Altersgründen" meine mit - neuerdings - geschütztem Holz ausgestatteten Instrumente verkaufen will! Ich hab' daher eine entsprechende Email an meinen Kollegen in derselben Behörde abgesetzt. Hätte liebend gerne vorher mit ihm gesprochen und etwaige kritische Punkte erörtert; ging leider nicht, da er bis zur 2. KW 2017 im Urlaub weilt......
Ich hab' übrigens für sämtliche meiner Instrumente schriftliche Kaufverträge samt Seriennummer und sonstiger wichtigen Infos; auch das dürfte mir künftig behilflich sein, entsprechende Nachweise zu führen.
 
..... ich will mir einfach keine unnötigen Schwierigkeiten einhandeln, wenn ich künftig "aus Altersgründen" meine mit - neuerdings - geschütztem Holz ausgestatteten Instrumente verkaufen will! Ich hab' daher eine entsprechende Email an meinen Kollegen in derselben Behörde abgesetzt. Hätte liebend gerne vorher mit ihm gesprochen und etwaige kritische Punkte erörtert; ging leider nicht, da er bis zur 2. KW 2017 im Urlaub weilt......
Ich hab' übrigens für sämtliche meiner Instrumente schriftliche Kaufverträge samt Seriennummer und sonstiger wichtigen Infos; auch das dürfte mir künftig behilflich sein, entsprechende Nachweise zu führen.
@kemm47: Das mag ich an den hessischen Beamten: weniger Vertrauen in sich selbst als alle andren haben. Habe mehrfach - so auch in der Sache mit Cites II hier - sehr viel Bürgernähe und gesunden Menschenverstand erlebt. obwohl ich mit dem Punk der 80er aufgewachsen bin : mir macht keine Behörde mehr Angst. Einfacher zweifacher Grund: die haben keine Lust dazu, mir Angst zu machen und ich keinen Bock auf Angst. Wann kapiert Ihr denn, dass die Menschen (einzig treffende Bezeichnung), die in den Behörden Arbeit leisten, selbst oft mit Punk Rock and Roll aufgewachsen sind und keinen Bock haben, Euch zu nerven? Die wollen aussterbendede Tiere und Pfanzen schützen, so wie wir selbst. Sorry, die Revolution ist durch....
 
... mir macht keine Behörde mehr Angst. Einfacher zweifacher Grund: die haben keine Lust dazu, mir Angst zu machen und ich keinen Bock auf Angst. Wann kapiert Ihr denn, dass die Menschen (einzig treffende Bezeichnung), die in den Behörden Arbeit leisten, selbst oft mit Punk Rock and Roll aufgewachsen sind und keinen Bock haben, Euch zu nerven? ...

Verallgemeinerungen helfen im Fall der Fälle aber auch nicht mehr weiter. Ich streite seit über einem Jahr wegen einer anderen Sache mit einer (hessischen) Behörde. Und obwohl ich theoretisch im Recht bin, soll ich eine Frist verpasst haben (welche nirgendwo vermerkt oder festgelegt ist) und diese sogenante Behörde stellt sich quer und stiehlt mein Geld.
So kann es auch laufen.
Seit dem bin ich da extrem vorsichtig und mache lieber zu viel als zu wenig.
 

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