Sandsack Thread


In der Logik, dass man bei nach rechts abknickender Vorfahrtsstraße beim Folgen der Vorfahrt nach rechts blinken muss, müsste man beim Geradeausfahren eben gerade nicht blinken? Wie auch immer, man muss dann beim Geradeausfahren die Vorfahrt der von rechts Kommenden beachten. An solchen Stellen ist es sehr kribbelig, vor allem, wenn sich die Straßen baulich nicht deutlich unterscheiden.
ohne Geradeausblinker werden wir das wohl nie auflösen.

Edith meinte, dass es gefährlich ist, solche Ideen auf einer platten Form wie Bassic zu teilen. Wenn da jemand von der EU mitliest, dann haben wir das in 2 Jahren verpflichtend in allen Fahrzeugen ......
 
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ohne Geradeausblinker werden wir das wohl nie auflösen.

Edith meinte, dass es gefährlich ist, solche Ideen auf einer platten Form wie Bassic zu teilen. Wenn da jemand von der EU mitliest, dann haben wir das in 2 Jahren verpflichtend in allen Fahrzeugen ......
Ich müsste doch nur gleichzeitig rechts und links blinken können... Warte mal, das geht doch! 🥳
 
In der Logik, dass man bei nach rechts abknickender Vorfahrtsstraße beim Folgen der Vorfahrt nach rechts blinken muss, müsste man beim Geradeausfahren eben gerade nicht blinken? Wie auch immer, man muss dann beim Geradeausfahren die Vorfahrt der von rechts Kommenden beachten. An solchen Stellen ist es sehr kribbelig, vor allem, wenn sich die Straßen baulich nicht deutlich unterscheiden.
ich bin mir über die Rechtslage in D nicht ganz sicher. Ich weiss einfach, dass in CH bei abknickenden Vorfahrten sowohl in die Vorfahrt geblinkt als auch jedes Verlassen der Vorfahrt mit Blinker angezeigt werden muss. Ein weiterer Unterschied bei uns ist glaube ich, dass die Vorfahrt bis nach dem Verlassen gilt, also aus der Vorfahrtsstrasse raus in eine Nebenstrasse noch kein rechts vor links gilt, sondern erst nach dem Abzweig. Der einzige Fall wo man auf der Vorfahrtsstrasse keine Vorfahrt mehr hat ist wenn man beim Verlassen links über die Gegenfahrspur die Vorfahrtsstrasse kreuzt.
 
Ich bin zwar kein Tief'npsychologe aber ich könnte mir vorstellen, dass ein Tief'npsychologe erstmal nach tieferen Ursachen in Deinem Privatleben graben würde :D
Nee, das ist einfach ein "Ich weiß alles besser, kann alles besser, mimimi, ich hab dies und jene Krankheit Arschloch"

Hypochonder, hat nix drauf, hat weder die einfachsten handwerklichen noch sozialen Fähigkeiten, spricht nach 50 Jahren in Deutschland immer noch scheiße deutsch, schreibt es noch schlimmer, und hat in seinem jetzigen Beruf nix verloren. Ist nur da, weil er als Afghane ein Haus mit Afghanen betreut. Ist also quasi der Quoten-Ausländer... Könnte vom Alter her (62) in die Arbeitsunfähigkeit oder Frührente, aber weil er mal ein Restaurant hatte, (das er ebenfalls hart an die Wand gefahren hat), und in dieser Zeit nix in die Rente eingezahlt hat, (weil das läuft ja so gut, das kann meine Enkel noch ernähren) rechnet sich das nicht... Und das seine Frau, die eine gute Siemensrente bekommt, ihn mit aushält, geht ja gar nicht, denn seit wann darf die Frau mehr Geld haben als ein Mann?

So die Schiene. Und die Pfeife ertrag ich jetzt seit fast zehn Jahren Tag für Tag, weil wir uns ein Büro teilen...
 

In der Logik, dass man bei nach rechts abknickender Vorfahrtsstraße beim Folgen der Vorfahrt nach rechts blinken muss, müsste man beim Geradeausfahren eben gerade nicht blinken? Wie auch immer, man muss dann beim Geradeausfahren die Vorfahrt der von rechts Kommenden beachten. An solchen Stellen ist es sehr kribbelig, vor allem, wenn sich die Straßen baulich nicht deutlich unterscheiden.
ohne Geradeausblinker werden wir das wohl nie auflösen. Edith meinte, dass es gefährlich ist, solche Ideen auf einer platten Form wie Bassic zu teilen. Wenn da jemand von der EU mitliest, dann haben wir das in 2 Jahren verpflichtend in allen Fahrzeugen ......
ich bin mir über die Rechtslage in D nicht ganz sicher. Ich weiss einfach, dass in CH bei abknickenden Vorfahrten sowohl in die Vorfahrt geblinkt als auch jedes Verlassen der Vorfahrt mit Blinker angezeigt werden muss. Ein weiterer Unterschied bei uns ist glaube ich, dass die Vorfahrt bis nach dem Verlassen gilt, also aus der Vorfahrtsstrasse raus in eine Nebenstrasse noch kein rechts vor links gilt, sondern erst nach dem Abzweig. Der einzige Fall wo man auf der Vorfahrtsstrasse keine Vorfahrt mehr hat ist wenn man beim Verlassen links über die Gegenfahrspur die Vorfahrtsstrasse kreuzt.
Hab gerade die Tochter gefragt, die wegen eines Serverproblems die Fahrschultheorie in ihrer App ein zweites Mal durcharbeitet und einreicht ...
Sie sagt, dass man tatsächlich die Richtung anzeigt, und nicht das Verlassen der Vorfahrtsstraße. Mag sein, dass es in der Schweiz anders ist.
 

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