Gebraucht gekauft - dann Schaden - Garantie ?!

polopolo

polopolo

Well-Known Member
Beiträge
137
Ort
DE
Bassix
ß11.248
hallo Leute, mal eine rechtliche Frage - ich habe über die Bay eine Neumann Studiobox gekauft ! Dazu gab es eine Rechnung vom großen T mit 3 Jahren Garantie ! Zwar bin ich nicht der Käufer der im Briefkopf steht, aber der neue Besitzer der Boxen ! Weiß jemand ob in so einem Fall die Garantieregelung von 3 Jahren (kauf 28.11.2020) greift… vll hatte jemand schonmal eine ähnliche Situation !? Danke und Grüße
 
Eigentlich kann nur der ursprüngliche Käufer einen Garantie-Anspruch geltend machen. Da Thomann aber durchaus bekannt sein dürfte, dass es ein Gear-Karussel gibt und du hoffentlich einen Kaufvertrag hast und die Originalrechnung (!), kannst Du auch bei Thomann mal anfragen und die Sache schildern. Dann hörst Du, wie die reagieren. Wenn alle Stricke reißen, musst Du Dich noch mal mit dem Verkäufer in Verbindung setzen, dass er den Anspruch geltend macht...
 
Zitat aus den AGBs von Thomann:

  1. Das Musikhaus Thomann leistet Garantie für alle während eines Zeitraums von drei Jahren ab Gefahrübergang auftretenden Mängel, die nachweislich auf einen Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind. Der Anspruch auf Garantieleistung steht nur dem Kunden, der Verbraucher ist, zu und kann nicht abgetreten werden.
Bitte den letzten Satz beachten! Du musst daher fest damit rechnen, dass Thomann die Garantieleistung an Dich verweigert. Versuch es lieber über den Erstkäufer (auch wenn das zweifellos mit einigem hin und her verbunden ist).
 
Das hab ich auch schon gelesen… daher die Frage ob jemand mal den Fall bei Thomann hatte…
 
Meines Wissens:

Das Mitgeben der ursprünglichen Rechnung ist nett. Bringt aber nix. Der ursprüngliche Käufer kann Garantieansprüche geltend machen, bei Weiterverkauf ist Thomann raus.

Bei Weiterverkauf ist aber ein Garantieübertrag auf den nächsten Käufer durch Thomann möglich, dafür muss aber der Weiterverkauf an Thomann gemeldet werden. Da gibt es einen Vordruck und den gibt's bei Thomann. Garantie Übertrag gibt es dann auch nur für zwei Jahre und dritte Jahr entfällt.

In deiner Situation:

Hast du noch Kontakt zum ursprünglichen Thomann-Käufer? Wenn nicht möglich, dann würde ich Thomann kontaktieren und auf Kulanz hoffen
 
nur sicherheitshalber:
hast du von privat gekauft einschließlch wirksamem Auschluß der Sachmängelhaftung ?

Falls nicht: bei gewerblichem Händler hast Du in jedem Fall Anspruch auf Sachmängelhaftung, bei privatem Verkäufer nur wenn er diese nicht wirksam ausgeschlossen hat.
Die Beweislast liegt 6 Monate ab Kauf beim Verkäufer danach weitere 6 Monate beim Käufer. Beweislast bedeutet rechtlich fast immer Verursacher und damit Haftender.

Bei einem privaten Vielverkäufern hast du sogar eine Chance, dass er wie ein Gewerbetreibender behandelt wird, das wird er auf gar keinen Fall wollen schon wegen FA ;-)
Sowas könnte auch als Druckmittel dienen dass er dich unterstützt die Garantie zu bekommen (wie auch immer das dann ablaufen könnte ... )
 
Also grundsätzlich unterscheiden zwischen der gesetzlichen Gewährleistung einerseits und der vertraglich mit Thomann vereinbarten Garantie andererseits. Das sind zwei völlig verschiedene Dinge, die getrennt von einander nebeneinander herlaufen. Die gesetzliche Gewährleistung ist in den §§ 433 ff BGB konkret geregelt. Die Garantievereinbarung ist dagegen gesetzlich nicht geregelt und richtet sich nach den AGB des Verkäufers. Allerdings unterliegt diese der AGB-Kontrolle des BGB in den §§ 305 ff BGB.

Bei der nur vertraglich vereinbarten Garantie kann ich mir vorstellen, dass die Vereinbarung, der Garantieanspruch sei nicht übertragbar auf einen Zweitkäufer und steht nur dem Erstkäufer zu, wirksam ist.
Aber bei der gesetzlichen Gewährleistung kann ich mir dagegen vorstellen, dass die Vereinbarung eines solchen Abtretungsverbots rechtlich nicht möglich ist. Demnach könnte dir der Erstkäufer seinen Gewährleistungsanspruch gegen Thomann abtreten und du kannst ihn geltend machen. Du beruft dich dann nicht auf einen Garantieanspruch, sondern auf einen Gewährleistungsanspruch.
Alternativ besteht immer die Möglichkeit, dass du mit dem Erstkäufer übereinkommst, dass er Garantie oder Gewährleistung gegenüber Thomann geltend macht, die Leistung aber an dich erbracht wird.
 
Ich hab die Boxen ja schon 1,5 Jahre… die liefen immer problemlos. Einen Kontakt hab ich nicht mehr. Ich hab mal gegoogelt und ihn bei Xing gefunden. bin dort aber nicht angemeldet. ihm einen Strick drehen möchte ich auch nicht zumal das alles ok war.

viel mehr hoffe ich, dass Thomann bei meinem üppigen Kundenkonto Kulanz zeigt :-)

und wenn nicht dass sich eine Reparatur eine Neumann KH 310 im Rahmen hält
 
In konkretisiere danke der Ausführungen von @Testbass :

Gewährleistungsübertrag (Restzeitraum der 2 Jahre ab Kauf) per Meldung an Thomann bei Weiterverkauf ist möglich. Vordruck hat Thomann. Habe ich schon gemacht so. Das mal als Vorschlag bzw Info für künftige private Käufe mit dem gleichen Szenario

Freiwillige Garantieerweiterung (3. Jahr) geht bei Übertrag flöten.

Bleibt jetzt also eher nur der freundlich höfliche Anruf bei der Thomann Hotline...
 
Dann ist das mit Sachmängelhaftung jedenfalls nix mehr, leider. Du müsstest ja nun beweisen, dass der Schaden latent schon zum Kaufzeitpunkt vorhanden war, also bereits defekte Ware verkauft wurde. Dieser Beweis ist fast nie möglich wenn man nicht Fotos oder ähnlich hat die das untermauern.

Aber ich habe ebenfalls gute Erfahrungen mit Kulanz bei thomann gemacht.
Mit deren Rechtsabteilung würde ich mich dagegen nur anlegen wenn ich gaanz sicher bin ;-)
 
Zuletzt bearbeitet:

Nur mal so als Anmerkung: man muss nicht immer gleich alles über einen Rechtsanwalt regeln… Wenn ich sowas hier lese, vergeht mir die Lust, etwas privat zu verkaufen
Richtig. Und zudem wenig zielführend. Beim Ruf nach dem Anwalt machen sich einige offnebar keine Vorstellung von Kosten, Zielmöglichkeiten, Kosten-Nutzen und vor allem dem Zeitraum bis zur endgültigen Klärung
 
So wirklich rechne ich damit nicht. Aber es hätte ja sein können, dass jemand da schonmal sowas in der art selbst hatte.
wenn die 3 Jahre Garantie durch den Übertrag flöten gehen, bleibt ohnehin nur noch die Reparatur selbst zu bezahlen.
 
Nur mal als Gedankenanregung: Neumann hat vielleicht auch ein Interesse an zufriedenen Kunden und könnte ggf. je nach Art des Schadens auch Kulanz leisten. Was ist denn überhaupt kaputt an der 310er?
 
Die rechte KH310 macht nichts mehr… Lampe ist aus - und es kommt nichts mehr raus. sie war in Betrieb aber es lief in dem Moment keine musik zum abhören drüber… auf einmal Strom aus - die Sicherung war draußen… Sicherung wieder rein alles ging… die KH 310 nicht…

stromspitzen kann ich mir nur schwer vorstellen, da ich die Boxen - wie den Rest des Studios mit einem Fuhrmann P1400 gesichert habe.

und nochmal: es will hier keiner über einen Anwalt oder ähnliches reden… die Frage war nur - leistet Thomann auch Garantie wenn man nicht die Person ist die auf der Rechnung steht.
 
und nochmal: es will hier keiner über einen Anwalt oder ähnliches reden… die Frage war nur - leistet Thomann auch Garantie wenn man nicht die Person ist die auf der Rechnung steht.
Du vielleicht nicht, aber andere hier scheinbar schon ;-)

Garantie ist immer Kulanzfrage. Und da entscheiden die Menschen in der Sachbearbeitung durchaus mal anders. Einzig und allein der direkte Kontakt zum Händler sowie ggfs. Hersteller kann Gewissheit bringen.
 
Was spricht dagegen, die eigene Rechtslage zu kennen ? Der Händler kennt seine vermutlich, so einer wie Thomann ganz bestimmt ! Und eingepreist hat der Händler sowohl Kulanz als auch Haftung, das zahlen wir Kunden jedesmal beim Kauf mit.

Beim privaten Verkauf sieht das anders aus. Da kann man Sachmängelhaftung wirksam ausschließen, dann gibt es auch keinen Ärger.
Schrott sollte man trotzdem nicht verkaufen ;-)
 
Die rechte KH310 macht nichts mehr… Lampe ist aus - und es kommt nichts mehr raus. sie war in Betrieb aber es lief in dem Moment keine musik zum abhören drüber… auf einmal Strom aus - die Sicherung war draußen… Sicherung wieder rein alles ging… die KH 310 nicht…
Das klingt für mich nach einem Kurzschluss im Netzteil. Da könnte ich mir tatsächlich Kulanz seitens Neumann vorstellen, denn diese Teile sind für Dauereinsatz im Studio gebaut und sollten nicht nach knapp über zwei Jahren tot sein. Ich hatte die KH310 bei mir zum Testen, es ging fünf Stunden alles gut und dann flog mein FI, sobald eine der 310er irgendwo im Haus am Netz war. Ich habe das damals auf meine Hauselektrik geschoben… vielleicht lag es ja doch an dem Modell? Einmal ist auch die Sicherung mitgekommen, als der FI flog. Jetzt habe ich ein Paar KH150 und bin ein glücklicher Mensch! :-)
 

Zurück
Oben Unten