Das wäre ja auch noch ok gewesen. Bei @musicman5 Sadowsky ist es aber anders gelaufen, soweit ich mich erinnere.
Die Geschichte kenne ich nicht. Natürlich immer eine Frage, wie Hersteller mit Reklamationen umgehen.
Grundsätzlich sollte ein Produkt natürlich so perfekt sein, wie es nur geht. Je höher man sich in der Preisklasse bewegt, umso weniger Makel sollten vorhanden sein. Logisch.
Die Frage ist für mich aber: was soll mit den Instrumenten passieren, die so Kleinigkeiten aufweisen, die eigentlich nur rein optischer Natur sind? Als Kunde obliegt mir nicht die Aufgabe, darüber zu entscheiden ob ein Hersteller seine Produkte mit solchen Makeln verkaufen möchte. Bei mir liegt lediglich die Entscheidung, ob ich sie kaufe. Wenn ich nun aber der Auffassung bin, der Bass für 5000€, bei dem die Brücke 0,7mm off center sitzt
dürfe nicht auf den freien Markt gelangen, muss sich mir auch die Frage stellen, was dann mit dieser B-Ware passieren soll. Wenn sie nicht verkauft werden soll, verbrennen? Zahnstocher draus machen?
Unsere ökologischen Fußabdrücke sind schon schlimm genug.Da kann man Bass auch mal Bass sein lassen. Man muss ihn dann ja nicht nehmen, wenn man die Mängel nicht nachgebessert haben möchte (sofern der Hersteller sich da nicht querstellt), aber wenn ein Hersteller dann das Instrument (ggfs. nachgebessert) als B-Ware verkaufen möchte. Warum nicht? Freut sich jemand, der ein paar Euro sparen kann. Inwiefern der Ruf dann darunter leidet, weil es nicht als B-Ware gekennzeichnet im Gebrauchtmarkt auftaucht ist ja Sache der Hersteller, nicht Sorge des Kunden.